Musikrecht

Mit meiner Kanzlei berate und vertrete ich insbesondere Künstler und Autoren in vertragsrechtlichen und allen in diesem Rechtsgebiet anfallenden Rechtsfragen, insbesondere im Urheber-, Leistungsschutz und Verlagsrecht.

Darüber hinaus erstelle ich für alle in der Musikwirtschaft auftretenden Akteure die erforderlichen Vertragsdokumente, wie beispielsweise

  • Künstlervertrag/Künstlerexklusivvertrag
  • Musikverlagsvertrag für Verlage, Komponisten und Textdichter
  • Musikberatervertrag
  • Managementvertrag
  • Beratervertrag aus dem Bereich Musik
  • Bandübernahmevertrag
  • Producervertrag
  • Labelvertrag
  • Konzert-/Gastspielvertrag für Agenturen und Künstler
  • Bearbeitungsgenehmigungs-Vertrag für Arrangeur
  • Studionutzungs-Vertrag für Studioproduktionen
  • Rechtsübertragungs-Vertrag für Mitwirkende
  • Sponsorenvertrag für Musikproduktionen
  • Werkverbindungsvertrag

Ferner vertrete ich die Rechte von Künstlern und Veranstaltern gegenüber den Verwertungsgesellschaften.

Ich bin als Verbandsanwalt für den Verband Deutscher Musikschaffender (VDM) in Aachen tätig.