Mit meiner Kanzlei berate und vertrete ich insbesondere Künstler und Autoren in vertragsrechtlichen und allen in diesem Rechtsgebiet anfallenden Rechtsfragen, insbesondere im Urheber-, Leistungsschutz und Verlagsrecht.
Darüber hinaus erstelle ich für alle in der Musikwirtschaft auftretenden Akteure die erforderlichen Vertragsdokumente, wie beispielsweise
- Künstlervertrag/Künstlerexklusivvertrag
- Musikverlagsvertrag für Verlage, Komponisten und Textdichter
- Musikberatervertrag
- Managementvertrag
- Beratervertrag aus dem Bereich Musik
- Bandübernahmevertrag
- Producervertrag
- Labelvertrag
- Konzert-/Gastspielvertrag für Agenturen und Künstler
- Bearbeitungsgenehmigungs-Vertrag für Arrangeur
- Studionutzungs-Vertrag für Studioproduktionen
- Rechtsübertragungs-Vertrag für Mitwirkende
- Sponsorenvertrag für Musikproduktionen
- Werkverbindungsvertrag
Ferner vertrete ich die Rechte von Künstlern und Veranstaltern gegenüber den Verwertungsgesellschaften.
Ich bin als Verbandsanwalt für den Verband Deutscher Musikschaffender (VDM) in Aachen tätig.