Im Bereich des Marken- und Kennzeichenrechts umfasst meine anwaltliche Tätigkeit die Beratung kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen sowie von Privatleuten.
Vor allem führe ich für Mandanten Markenprüfungen sowie die entsprechende Eintragung in die Register der Markenämter durch. Ferner umfasst meine Tätigkeit auch die Prüfung, Durchsetzung und Abwehr markenrechtlicher Ansprüche und zwar sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren. Umfasst ist beispielsweise auch die Beratung und Vertretung nach dem Erhalt markenrechtlicher Abmahnungen.
Ferner stellen sich im kennzeichenrechtlichen Bereich oftmals Fragen der Schutzfähigkeit von Firmennamen oder Produktbezeichnungen oder auch der vertraglichen Vereinbarung der Nutzung oder Übertragung einer Marke.