IT- und Softwarerecht

Der Bereich des IT- und Softwarerechts umfasst die umfassende Beratung sowie Prüfung- und Erstellung sämtlicher praxisrelevanter Vertragsformen, welche im Bereich der Informationstechnologie benötigt werden.

Dies ist im „Offline-Bereich“ die Beauftragung von Programmierern mit der Zielstellung einer entsprechenden Software aus allen Bereichen unternehmerischer Betätigungen sowie im „Online-Bereich“ die Beauftragung von Programmieren und/oder Medienagenturen im Zusammenhang mit der Erstellung einer Website, eines Online-Blogs, eines Webshops, eines Vermittler-Portals usw.

Im letztgenannten Bereich ist im Rahmen der Programmierung einer gewerblichen Online-Präsenz ist in der Regel das Suchmaschinen-Marketing (SEM) mit den Instrumenten der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und der bezahlten Suchmaschinenwerbung (SEA), da insbesondere die SEO bereits bei Programmierung der Website zu berücksichtigen ist.

Insofern kommen die folgenden Vertragsformen vor, bei deren Erstellung oder Prüfung ich Ihnen gerne behilflich bin:

  • Softwareerstellungsverträge
  • Software-/IT-Projektverträge, insbesondere Agile Softwareprogrammierung
  • Service-Level-Agreements (SLA)
  • Werbe-/Vermarktungsverträge, wie bspw.
    • Suchmaschinenmarketing-Vertrag (SEM)
    • Werbebanner-Vertrag
    • Button-Vertrag etc.
  • Software-Pflegeverträge
  • Vereinbarungen zur Quellcode-Hinterlegung (Software Escrow)
  • Softwareübertragungsvereinbarungen
  • Rechenzentrums-/Hosting-/Housing-/ASP-Verträge
  • Zugehörige Lizenzverträge
  • Zugehörige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der vorgenannten Vertragsformen
  • Zugehörige Dokumente, wie Datenschutzerklärungen, Anbieterkennzeichnung/Impressum usw.

In den vorgenannten Bereichen berate ich Sie gern. Meist ergeben sich bei der Beratung resp. Mandatierung im IT-Recht auch Rechtsfragen aus angrenzenden Rechtsgebieten, wie insbesondere dem Urheberrecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Markenrecht sowie immer mehr auch dem Datenschutzrecht. Häufig ergeben sich in diesem Bereich dann auch rechtliche Fragen aus dem Bereich der neuen Medien, also im Bereich unternehmerischer Accounts auf Facebook, YouTube, Google+, Twitter usw.

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