Urheberrecht

Mit meiner Kanzlei berate ich kleine, mittelständische und große Unternehmen sowie Musiker, Fotografen und freischaffende Künstler, aber auch Privatleute in allen Bereichen des Urheberrechts.

Insbesondere berate ich Mandanten, die außergerichtlich eine Abmahnung wegen des Vorwurfs der Nutzung einer Tauschbörse (Filesharing) erhalten haben. Die Vertretung umfasst neben der Beratung auch die Interessenvertretung gegenüber dem abmahnende Rechteinhaber oder der von diesen beauftragten Rechtsanwaltskanzlei (z. B. Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München, um nur eine der „großen“ Kanzleien in diesem Bereich zu nennen) im Rahmen außergerichtlicher Korrespondenz und in einem etwaigen gerichtlichen Verfahren.

Ferner erstelle ich erforderliche Vertragsentwürfe, wie bspw. für die Übertragung von Nutzungsrechten.