Datenschutzrecht

Mit meiner Kanzlei berate ich kleine, mittelständische und große Unternehmen sowie auch Privatleute in allen Bereichen des Datenschutzrechts.

Hierzu zählt neben der datenschutzrechtlich spezifischen Beratung auch die Erstellung erforderlicher Dokumente, wie etwa Datenschutzerklärungen, entsprechende Verpflichtungserklärungen von Arbeitnehmern, Verträge zur Auftragsverarbeitung (z. B. bei ASP oder SAAS) usw. Im Übrigen vertrete ich Sie im Rahmen der mit den Datenschutzbehörden zu führenden Korrespondenz.

Aktuell ergeben sich für Unternehmen auch die Erfordernisse der Beachtung der ab dem 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Auch in diesem Zusammenhang berate ich Sie gern.

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